RZSO Wasseramt Ost
Kurzinfo

Die RZSO Wasseramt Ost hat im Jahr 2004 ihren Betrieb vollumfänglich aufgenommen. Wir setzen uns aus folgenden Gemeinden zusammen: Aeschi, Bolken, Deitingen, Derendingen, Etziken, Heinrichswil – Winistorf, Hersiwil, Horriwil, Hüniken, Steinhof und Subingen. Die Gemeinden liegen im Wasseramt des Kanton Solothurn. In diesen Gemeinden leben rund 15000 Einwohner. Für diese Bevölkerung stehen rund 200 Männer und Frauen stets im Einsatz.
In Unserem Materialpark stehen 4 Fahrzeuge, 2 Einsatzanhänger, 1 Rettungsanhänger, 1 Einsatzzelt und weiteres Material bereit. Es kann jederzeit auf diverses Material und diverse Baumaschinen zurück gegriffen werden. Zusätzlicher Fahrzeugbedarf kann jederzeit beim Busbetrieb Solothurn und Umgebung eingemietet werden.
Aufgeboten wird die RZSO wenn Leistungen anhand des Leistungskatalogs ausgeführt werden müssen. Das Aufgebot erfolgt durch die Führungscrew der RZSO Wasseramt Ost, durch einen Feuerwehrkommandanten oder durch einen Gemeindepräsidenten der 11 Vertragsgemeinden via Alarmzentrale an eines der Mitglieder aus der Kommandogruppe. Danach werden die AdZs aufgeboten. Das ganz natürlich 7x24 h.
Der Zivilschutz hat ein breites Aufgabenfeld und sorgt für Schutz, Betreuung und Unterstützung. Er ist schwergewichtig als Einsatzmittel der zweiten Staffel im Verbundsystem des Bevölkerungssystems positioniert. Angehörige des Zivilschutzes kümmern sich um Schutzbedürftige, aber auch um Kulturgüter. Sie unterstützen die Führungsorgane und stellen Infrastrukturen wieder instand.
Nationale Schutzdienstpflicht
Der Zivilschutz basiert auf einer nationalen Dienstpflicht (Schutzdienstpflicht). Männer mit Schweizer Bürgerrecht, die für die Schutzdienstleistung tauglich sind und nicht Militärdienst oder Zivildienst leisten, sind grundsätzlich schutzdienstpflichtig.
Durch Bund und Kantone geregelt
Der Bund schafft rechtliche Grundlagen für den Zivilschutz und erlässt Vorgaben im Rahmen seiner Zuständigkeiten, insbesondere bezüglich Rekrutierung und Personal. Die Kantone sind für die Umsetzung der Vorgaben des Bundes und für die Organisation des Zivilschutzes verantwortlich.
Gefährdungen bestimmen die Struktur
Die Organisation des Zivilschutzes richtet sich nach der Gefährdungsanalyse sowie nach topografischen Gegebenheiten und Strukturen in einem Kanton, einer Gemeinde oder einer Region.